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Herzlich willkommen

auf der Website meiner Wiener Agentur für Direct Mail Fundraising. Meine Firma besteht seit 2001 und ist ausschließlich im Spendenmarketing tätig. Unter dem Menüpunkt "Direct Mail Fundraising" informiere ich Sie gerne darüber, was ich für Sie tun kann.

Für mich selbst ist die Sympathie zu Ihren Zielen die wichtigste Motivationsquelle. Im Gegensatz zum Mitbewerb sponsern bei Fontanari Ihre Spender nicht zuallererst Druckereien und Agenturen, sondern Ihr Projekt. Dies wird durch die schmale und kosteneffiziente Struktur meiner Firma möglich. Effizienz geht bei meinen Kooperationspartnern und mir vor Masse.

Die Entwicklung als Firma aus einem EDV-Dienstleister heraus bringt für Sie weitere wesentliche Vorteile. Ich verfüge nämlich über meine eigene Fundraising-Software, die Sie und mich unabhängig macht.

Viel Erfolg wünscht

Ihr

Thomas Fontanari

NEWS:

2.10.2024 (Post)Adressprospekt Q4/2024

(Post)Adressprospekt Ausgabe Q4/2024 für eine qualifizierte Öffentlichkeit ab sofort verfügbar. Anfragen unter: adressen[klammeraffe]fontanari[punkt]com

Thomas Fontanari

1.10.2024 Urteil: Berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs 1 lit f DSGVO

Das OLG Stuttgart hat in einem Beschluss vom Februar dieses Jahres Berechtigtes Interesse als Rechtsgrundlage für postalische Direktwerbung bestätigt. Eine vorherige Kundenbeziehung oder Einwilligung sind nicht notwendig.

Thomas Fontanari

9.07.2024 (Post)Adress(en)programm Q3/2024

(Post)Adress(en)programm Ausgabe Q3/2024 für eine qualifizierte Öffentlichkeit ab sofort verfügbar. Anfragen unter: adressen[klammeraffe]fontanari[punkt]com

Thomas Fontanari

19.02.2024 (Post)Adress(en)programm Q1/2024

(Post)Adress(en)programm Ausgabe Q1/2024 für eine qualifizierte Öffentlichkeit ab sofort verfügbar. Anfragen unter: adressen[klammeraffe]fontanari[punkt]com

Thomas Fontanari

14.11.2023 (Post)Adress(en)programm Q4/2023

(Post)Adress(en)programm Ausgabe Q4/2023 für eine qualifizierte Öffentlichkeit ab sofort verfügbar. Anfragen unter: adressen[klammeraffe]fontanari[punkt]com

Thomas Fontanari

4.10.2023 Begünstigte Spende an Katastrophenhelfer ohne Spendenbegünstigung

Spenden an Katastrophenhelfer können von Firmen als Betriebsausgabe gebucht werden, auch wenn die empfangende NGO nicht über die sog. "Spendenbegünstigung" verfügt. Bedingung ist lediglich, dass damit ein zumindest geringer Werbewert verbunden ist.

Um diesen Werbewert zu erfüllen, rühme ich mich daher hier die nächsten sieben Jahre damit, dass meine Firma diesen Monat die estnische NGO "ODSS" mit einem Bagatellbetrag bei der Katastrophenhilfe in Ukraine unterstützt.

Thomas Fontanari

11.8.2023 Portoerhöhung bei Prio- u. Eco-Brief

Die Post erhöht, wieder einmal, ab 1.9. das Briefporto. Der Prio Brief Standard wird, lt. einem Bericht des Standard, künftig 1,20 Euro kosten, der langsamere Eco-Brief 0,95 Euro. Bzgl. der Freimachung per Briefmarke bzw. am Schalter wechseln das schnelle Produkt Prio und der langsame Eco-Brief die Position: Prio wird nur mehr am Schalter verfügbar sein. Mit Briefmarke kann man ab 1. September nur mehr Eco freimachen und dann in den Postkasten geben.

Der Preis für sämtliche andere Produkte, wie z. B. das Sponsoring.Mail, steigt zusätzlich rollierend.

Thomas Fontanari

6.7.2023 Erweiterung der Spendenbegünstigung

Lt. u.a. ORF Bericht soll die Zahl der spendenbegünstigten Organisationen um den Bereich Sport, Bildung, Kunst und Kultur erweitert werden.

Darüber, wie attraktiv das für diese NGOs bzw. NPOS sein wird, werden die Details der ebenfalls angekündigten Vereinfachung entscheiden. Seit 2017 ist die Spendenabsetzbarkeit für die Empfänger v.a. durch die EDV-mäßige Kopplung mit der automatischen Arbeitnehmerveranlagung sehr aufwändig und rentiert sich nur ab einem gewissen Spendenvolumen. Ich werde entsprechend berichten und beraten, sollten den Ankündigungen Taten folgen und die Ausgestaltung der Reform konkret absehbar werden.

Thomas Fontanari

19.5.2023 Begünstigte Spende an Katastrophenhelfer ohne Spendenbegünstigung

Spenden an Katastrophenhelfer können von Firmen als Betriebsausgabe gebucht werden, auch wenn die empfangende NGO nicht über die sog. "Spendenbegünstigung" verfügt. Bedingung ist lediglich, dass damit ein zumindest geringer Werbewert verbunden ist.

Um diesen Werbewert zu erfüllen, rühme ich mich daher hier damit, dass meine Firma diesen Monat das Projekt "Mayday" des ukrainischen Expat-Vereins "Unlimited Democracy" mit einem Bagatellbetrag unterstützen wird.

Thomas Fontanari

23.11.2022 Sponsoring.Post geht, Sponsoring.Mail kommt

Mit Jahreswende wird das Produkt "Sponsoring.Post" abgeschafft und durch das Produkt "Sponsoring.Mail" ersetzt. Die Post schreibt davon, dass die Sponsoring.Post damit "… in die neue Tarifstruktur eingeführt…" wird. Das ist der aktuelle Post-Euphemismus für "starke Preisanhebung".

Das Sponsoring.Mail wird in der günstigsten Stufe (Preise für Versender ohne Spendenbegünstigung) per 1.000 Stk. 238,10 Euro kosten statt bisher 202,80 Euro. Die Rücksendegebühr wird gleich mal auf 2 Cent zzgl. MWSt. pro Brief verdoppelt. Berarbeitungs- und Jahresentgelt werden ebenfalls massiv erhöht.

 

Sponsoring.Mail Tarif S für Spendensammler und Wahlwerber ohne Spendenbegünstigung:Sponsoring.Mail Tarif S
Sponsoring.Post Tarif N für Spendensammler mit Spendenbegünstigung:Sponsoring.Mail Tarif N

 

Zusätzlich wird der Abschluss eines Sponsoring.Mail Vertrags mit einer Anmeldung zum "ELLA" Rechnungsportal der Post gekoppelt. Die Freimachvermerke sind geringfügig zu ändern, indem bei der Vertragsnummer "SP" durch "SM" ersetzt wird. Zum Zeitpunkt des Verfassens dieses Artikels hat die Post noch keine Lieferscheine, Aufgabelisten etc. für das neue Produkt veröffentlicht, diese werden aber wohl auch andere als für die Sponsoring.Post sein. Im Preisverzeichnis sind bei Sponsoring.Mail CLASSIC keine eigenen, günstigere Preise für Orts- und Leitgebietsbunde aufgeführt. Es wird wohl künftig alles teurere "Restmenge" sein. Den Kunden bleibt der Aufwand, diese Dinge bei Drucksorten, Berechnungstools etc. zu ändern…

Die Umstellung bringt den Postkunden kaum etwas. Man kann künftig auf 1.000 Stk. Mindestmenge aufzahlen und muss nicht mehr tatsächlich mindestens 1.000 Briefe anliefern. Die Sponsoring.Post Verträge werden automatisch in Sponsoring.Mail überführt, man braucht kundenseitig nichts unternehmen. Das war es dann auch mit Vorteilen bzw. Kundenservice. Der Entfall der Möglichkeit (man konnte schon bisher auch einfach alles als "Restmenge" anliefern) zur Bündelung bei CLASSIC stellt keinen Vorteil dar, weil der neue Einheitstarif höher als der bisherige für Leitgebietsbunde sein wird.

Thomas Fontanari

22.8.2022 Datenschutz: Abmahnwelle wegen Google Web Fonts

Die Datenschutzbehörde erteilt erste Informationen zur aktuell laufenden Abmahnwelle und gibt erste Handlungsanleitungen für abgemahnte Unternehmen.

Hier finden sich Informationen und Handlungsanleitungen der Wirtschaftskammer zur Abmahnwelle.

Thomas Fontanari

11.7.2022 Steuerliche Aspekte der Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge

Die Steuerberatungskanzel WORE bietet in einer aktuellen Ausgabe ihrer Kundenzeitung Infos zur steuerlichen Ausgestaltung der Unterstützung für ukrainische Flüchtlinge: https://klienten-info.wore.at/%20Archiv%202017-2023/%202022/07-22_klienten-info.pdf

Vergleichen Sie zu diesem Thema auch die Liste der von mir empfohlenen Spendenprojekte für Ukraine: www.liste-ukrainehilfe.at

Thomas Fontanari

4.7.2022 P.S.K. verschwindet endgültig

Ende letzter Woche schloss ein Stück österreichische Wirtschaftsgeschichte: Die 1882 gegründete Österreichische Postsparkasse verschwand endgültig aus dem Namen der "BAWAG P.S.K" Bank, die künftig wieder nur mehr BAWAG heißt. Damit kommt die Fusion der BAWAG und der PSK (erstere kaufte letztere) in den Jahren 2000 bis 2005 auch im Markennamen zum Abschluss. Die "BAWAG P.S.K" kündigte später die Kooperation mit der Österreichischen Post AG und war seit Ende 2019 nicht mehr in den Postämtern vertreten, womit auch die völlige Trennung von der Post an sich vollzogen wurde.

Die URL der Website der Bank ist künftig www.bawag.at. Das e-banking ist über ebanking.bawag.at erreichbar. Der BIC der Bank bleibt BAWAATWW. Ich rate dazu, der guten Ordnung halber und um allf. Probleme im Zahlungsverkehr v.a. mit Ländern außerhalb Europas zu vermeiden, die Namensänderung auf Websites und Drucksorten rasch nachzuvollziehen.

Eine kleine Erinnerungsmarke konnte die P.S.K. noch setzen: im IBAN ehemaliger P.S.K. Kunden, die von der BAWAG übernommen wurden, ist weiter die Bankleitzahl der P.S.K. 60000 enthalten.

Thomas Fontanari

29.6.2022 Begünstigte Spende an Katastrophenhelfer ohne Spendenbegünstigung

Spenden an Katastrophenhelfer können von Firmen als Betriebsausgabe gebucht werden, auch wenn die empfangende NGO nicht über die sog. "Spendenbegünstigung" verfügt. Bedingung ist lediglich, dass damit ein zumindest geringer Werbewert verbunden ist.

Um diesen Werbewert zu erfüllen, rühme ich mich daher hier damit, dass meine Firma das Projekt "Cards for Ukraine" mit einem Bagatellbetrag unterstützt hat.

Thomas Fontanari

22.6.2022 Post: Info.Mail nicht mehr für Fundraising

Das Produkt Info.Mail steht seit 1.1.2022 für Fundraising nicht mehr zur Verfügung. Die Post bietet seitdem nur "Info.Mail Werbung" und "Info.Mail Public" an. Ersteres ist nur für Direktwerbung i.e.S. gedacht. Mit dem zweiten Produkt haben der mehrheitlich in Staatsbesitz befindliche Konzern und die Regulierungsbehörde dem Staat eine günstige Versandform (z.B. Kommunen verschicken amtliche Informationen) offengelassen.

Info.Mail diente bisher, sinnvoll eingesetzt, für Fundraising -Aussendungen von 400 bis 1.000 Stk. Wer weiter mit solchen Auflagen versenden will, wird voll mit Briefmarke (ab 85 Cent pro Stk.) oder mit Freimachvermerk Eco Brief (mit ab 74 Cent wesentlich teurer als das frühere Info.Mail) freimachen müssen. Oder mit zusätzlichen Adressen auf die Mindestmenge für Sponsoring.Post (1.000 Stk.) aufrunden.

Die Post hat nach Wahrnehmung meiner Kunden, Kooperationspartner, mir selbst sowie nach Auskunft auf eine Anfrage von mir nicht aktiv über diese für NGOs und Fundraiser wichtige Änderung der AGBs informiert.

Thomas Fontanari

15.12.2021: Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation, eingeschränkt auf die Ausübung der Funktion des externen Datenschutzbeauftragten

Der Fontanari KG wurde mit Wirkung per gestern die zusätzliche Gewerbeberechtigung gem. Wortlaut in der Überschrift erteilt. Ich freue mich schon auf die Aufnahme der Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter und Berater in Sachen Datenschutz.

Thomas Fontanari

5.10.2021: Zertifizierter Datenschutzbeauftragter

Heute schloss ich Kurs und Prüfung zum zertifizierten Datenschutzbeauftragten ab. Ich bin davon überzeugt, dass der sehr gute Kurs und die Prüfung meine Kompetenz in Sachen Datenschutz massiv gestärkt haben.

Thomas Fontanari

3.8.2020: Schwierige Umstellung bei Schweizer Zahlungsträgern

Die Schweizer Qualitätsdruckerei Bruhin-Spühler teilt in ihrem Newsletter mit, dass die völlige Umstellung der rot/orangen "Einzahlungsscheine" auf die neuen weißen mit QR Code noch mindestens zwei Jahre dauern wird. Weitere Infos im oben verlinkten Newsletter und auf paymentstandards.ch.

Thomas Fontanari

15.6.2020: bank99 verweigert Vereinen Konto

Banken akzeptieren anscheinend zunehmend jedweden Verein nicht mehr als Kunden. Bekannt war mir das bisher vom kleinen Bankhaus Schelhammer&Schattera, was für Freizeitvereine bzw. Spenden sammelnde Organisation verkraftbar sein dürfte. Lt. Auskunft von heute Morgen ist dies jedoch auch bei der neuen Bank der Post, der bank99, der Fall.

Dies ist doch eher bemerkenswert, böte sich eine Bank mit Filialen am Postamt, so wie früher die PSK, doch für Spenden sammelnde Organisationen an. Ich habe die bank99 schriftlich um Stellungnahme gebeten.

Thomas Fontanari

18.11.2019: Preiserhöhungen bei der Briefpost ab 1.4.2020

Ab 1.4. nächsten Jahres wird das Porto für Briefe über die gesamte Bandbreite der Leistungen für In- und Ausland wieder angehoben. Ein Prio "Brief S" im Inland wird dann 85 Cent kosten. Weitere Details auf der Website der Post.

Bei der "Info.Post" wird bereits am 1.1. der Tarif angehoben. Bei der "Sponsoring.Post" am 1.4.

Thomas Fontanari

7.6.2018: Portoverteuerung Österreich

Die Post hebt ab 1. Juli 2018 wieder das Porto für das Produkt "Brief" an. Die Erhöhung betrifft de facto im Inland alle Briefformate, im Ausland den Standardbrief bis 20g. Im Inland wird dieser mit der Zustellgeschwindigkeit "Prio" 80 Cent (bisher 68) kosten, im Ausland 90 Cent (bisher 80). Die Post garantiert dafür im Inland eine Zustellung am nächsten Werktag. Eine Dienstleistung, welche sie in der Vergangenheit ohne Aufpreis zu erfüllen bereit war.

Zusätzlich wird im Inland eine günstigere Kategorie namens "Eco" eingeführt, welche für die meisten Kunden bedeutungslos sein wird. Die Aufgabe von Eco-Sendungen wird nur am Schalter bzw. mit bei der Post erhältlichen vorfrankierten Kuverts akzeptiert.

Link: Inlandsporto ab 1. Juli
Link: Auslandsporto ab 1. Juli

Thomas Fontanari

15.5.2018: Unklarheiten bei Umstellung der Schweizer "Einzahlungsscheine"

Wie die im Kanton Zürich beheimatete Qualitätsdurckerei Spühler in einem aktuellen Newsletter mitteilt, gibt es bei der Umstellung der beiden bisherigen Typen Schweizer "Einzahlungsscheine" (entsprechen unseren Zahlungsanweisungen) Unklarheiten. Diese sollen Mitte nächsten Jahres durch ein Formular mit QR Code ersetzt werden. Der Termin wurde bereits mehrfach verschoben.

Die Fa. Spühler rät Spendenorganisationen b.a.w. die bisherigen Einzahlungsscheine zu verwenden, damit sich die Menschen erst an das neue System gewöhnen können.

Thomas Fontanari

6.12.2016: Das Ende des iTANs

Seit ein paar Jahren wird bei immer mehr österreichischen Banken das Unterzeichnen von Überweisungen und diverser anderer Bankgeschäfte mittels iTAN im Onlinebanking abgeschaltet. Unter "iTAN" versteht man eine "indizierte TAN-Liste", also einen Zettel mit durchnummerierten Freischaltcodes. Dieser gilt als weniger sicher als die neueren Verfahren mTAN bzw. Sm@artTAN (auch als "secTAN" u. dgl. bezeichnet). Bei ersterem erhält man den Code aufs Mobiltelefon. Den Sm@artTAN kann man mittels einer Kundenkarte und einem taschenrechnerähnlichen Gerät generieren.

Nun wird diese Umstellung auch bei der für Spendenempfänger interessanten BAWAGPSK nachvollzogen. Die iTANs gelten dort nur mehr bis 18. Jänner 2017. Kunden müssen auf m- bzw. Sm@rtTAN umsteigen.

Thomas Fontanari

5.12.2016: Spendenabsetzbarkeit neu... neu

Mit 1.1.2017 treten für Organisationen, welche die Spendenabsetzbarkeit genießen, durch die verpflichtende automatische, elektronische Spenderdatenübermittlung erhebliche Neuerungen in Kraft.


Die wichtigsten Punkte aus Sicht der NPOs:

Übermitttlungspflicht: Die Spendenbegünstigte Organisation ist verpflichtet, die Spenderdaten unaufgefordert und pünktlich über FinanzOnline zu übermitteln, wenn vom Spender zumindest folgende Daten vorliegen: Vorname, Nachname, Geburtsdatum.

vbPK SA: Der Spendenempfänger muss an das Zentrale Melderegister eine Abfrage stellen und erhält so das "verschlüsselte bereichsspezifische Personenkennzeichen". Mit diesem kann man dann die Spendendaten an die Finanzverwaltung übertragen. Die Abfrage ist kostenlos.

Betriebsausgaben: Firmen können Spenden an Spendenbegünstigte Organisationen als Betriebsausgabe verbuchen. Diese Spenden sind nicht von der Spenderdatenübermittlung betroffen und müssen weiterhin vom Spender selbst geltend gemacht werden.

Zustimmungserklärung/Opting Out: Eine Zustimmungserklärung ist für ab dem 1.1.2017 getätigte Spenden nicht notwendig. Im Gegenteil, siehe oben, die Organisation hat die Daten sogar zu melden. Der Spender kann auch nicht im Nachhinein die Übermittlung untersagen. Liegen die erforderlichen Daten für die Meldung allerdings bereits vor dem 1.1.2017 komplett vor, so ist dem Spender die Möglichkeit eines "Opting Outs" einzuräumen. Nützt er dies nicht, so gilt für die NPO künftig die Übermittlungspflicht.

Onlinebanking/Überweisungsträger: Eine eigene Eingabemaske in den Onlinebankingsystemen der Banken ähnlich wie bei der Finanzamtszahlung wird es voraussichtlich nicht geben. Sehr wohl geben wird es jedoch einen speziellen Überweisungsträger zur Erhebung der Daten. Die reprofähige Vorlage ist bei der PSA, dem Normungsinstitut für den österreichischen Zahlungsverkehr, käuflich erhältlich.

Nachmeldungen/Korrekturen: Die Spenden empfangende Organisation ist unbefristet verpflichtet, Nachmeldungen bzw. Korrekturen an die Finanzverwaltung zu übermitteln, z. B. wenn die Spende dem Spender zurückgezahlt wird.

Update 28.2.2017:
Zumindest im "Electronic Banking (ELBA)" der Raiffeisenbanken gibt es ab sofort zur Unterstützung der spendenbegünstigten Organisationen und der Spender doch eine Belegart "Online Spenden". In der entsprechenden Maske werden personenbezogene Daten wie das Geburtsdatum automatisch vorausgefüllt und an den Empfänger übermittelt.

Thomas Fontanari

13.8.2016: Preissteigerung bei schwereren Briefen ab 2017

Bei den vollfrankierten Sendungen wird sich die Post ab 1.1.2017 noch stärker verteuern als bei der Sponsoring.Post. Beim Standardbrief bis 20g bleibt national und international der Preis gleich (0,68 bzw. 0,80 Euro), darüber wird aber z. Tl. erheblich mehr zu bezahlen sein. Die Tarifstufen "Standard Plus", "Maxi", "Maxi Plus" und "Großbrief" werden verschwinden und durch einen Brief "M" bis 75g ersetzt, der national 1,25 Euro und international 1,75 Euro kosten wird ("Standard Plus" bis 50g bislang 1 bzw. 1,50 Euro).

Über 20g wird es bis 2kg nur mehr sog. "Päckchen" in den Tarifen "S" und "M" geben. Unter "Päckchen" versteht die Post schwerere, größere Briefe, die nicht eingeschrieben sind und in den Briefkasten passen. Über 2kg bzw. einer Maximalgröße ist dann das Produkt "Paket" zu verwenden. Die "Päckchen" werden 2,50 bzw. 4 Euro kosten.

Die Post hat die neuen Tarife hier auf ihrer Website online gestellt.

Thomas Fontanari

12.8.2016: Rollende Verteuerung der "Sponsoring.Post"

Die Post kündigt bereits jetzt für die nächsten drei Jahre rollende Preisanhebungen bei ihrem "Sponsoring.Post" Tarif an. Der Tarif wird erstmals am 1.1.2017 verteuert (z. B. von dzt. 170,70 Euro für 1.000 Briefe bis 20g auf dann 180,56 Euro), dann wieder ab 1.1.2018 (185,98 Euro für 1.000 Stk. 20g Briefe) und zuletzt am 1.1.2019 (191,56 Euro).

Parallel dazu wird auch das sog. "Jahresentgelt" angehoben. Die Rücksendegebühr bleibt gleich.

Weiters wird es zwei zusätzliche Neuerungen geben.

Die Tarife werden für Organisationen mit und ohne Spendenabsetzbarkeit unterschiedlich sein. Organisationen mit Spendenabsetzbarkeit werden einen etwas günstigeren Tarif erhalten, der aber ebenfalls über dem heutigen Preis liegen wird (2017: 177,05 Euro, 2018: 178,82 Euro, 2019: 180,61 Euro).

Zweite Neuerung wird ein Tarif "Sponsoring.Post Express" sein. "Sponsoring.Post" Sendungen werden dann, wenn bei der Versandvorbereitung gewisse Voraussetzungen erfüllt werden, binnen max. zwei Tagen anstatt sonst fünf zugestellt. Informationen dazu stellt die Post auf Ihrer Website bereit. Der Preis beträgt zusätzliche 55,60 Euro zum jeweiligen Beförderungsentgelt.

Thomas Fontanari

18.2.2016: Umstellungen im Bankensystem

Seit Monatsbeginn sind mehrere Umstellungen im österreichischen und europäischen Bankensystem in Kraft.

Zunächst einmal zieht die BAWAG/PSK mehrere Unterinstitute was den BIC betrifft zusammen. Der BIC für Konten vormaliger PSK-Kunden, der Sparda-Bank und der Verkehrskreditbank wird auf den der ursprünglichen BAWAG-Konten, nämlich BAWAATWW, geändert. Dieser neue BIC gilt seit Monatsbeginn. Überweisungen mit dem alten BIC auf Konten bei den genannten drei Banken werden nur mehr bis 30.6.2016 durchgeführt. Für ehemalige BAWAG-Kunden, solche die ihr Konto erst nach der Fusion bei der BAWAG/PSK eröffnet haben und Kunden der Easybank, welche ebenfalls zum Konzern gehört, ändert sich nichts.

Weiters wird der beleghafte Zahlungsverkehr (also v.a. jener mit den seit der SEPA-Umstellung "Zahlungsanweisung" genannten Erlagscheinen) ebenfalls seit Monatsbeginn bei allen österreichischen Banken auf Automatik umgestellt. Das bedeutet, dass Zahlungsanweisungen künftig ausnahmslos von einer Maschine gescannt und dann rein elektronisch weiterverarbeitet werden. Eine Übermitttlung des Scans der ausgefüllten Zahlungsanweisung an den Zahlungsempfänger ist nicht mehr vorgesehen. Da diese Umstellung noch bei keinem der von mir betreuten Spendenkonten durchgeführt ist, vermute ich, dass eine beleghafte Zahlung künftig auf Empfängerseite wie eine Online-Banking-Zahlung aussehen wird. Das Normierungsinstitut der österreichischen Banken (STUZZA) hat Gestaltungsrichtlinien für Zahlungsanweisungen erlassen, damit diese möglichst vollständig und verlässlich eingelesen werden. Es wird empfohlen, sich genau an diese Richtlinien zu halten.

Ein aktuelles Update der Gestaltungsrichtlinien trägt auch dem Umstand Rechnung, dass wiederum seit Monatsanfang der BIC für Überweisungen im SEPA/EWR-Raum nicht mehr notwendig ist. Für Überweisungen im Inland galt dies bereits seit 1.2.2014. Es wird deshalb angeraten, den BIC bei Zahlungsanweisungen gar nicht mehr einzudrucken, da diese ohnehin nur im Inland verwendet werden können.

Thomas Fontanari

10.6.2015: Spendenabsetzbarkeit durch Bürokratie gefährdet

Im Bereich der Spendenabsetzbarkeit droht mit der automatischen Arbeitnehmerveranlagung eine erhebliche Belastung spendensammelnder NGOs. Der Fundraisingverband protestiert zu recht und sieht in einer aktuellen Stellungnahme zahlreiche Probleme.

Begünstigte Organisationen, welche die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden an sie zuerkannt bekommen haben, sollen künftig dazu gezwungen werden, die Daten der Spender elektronisch an die Finanzverwaltung zu melden. Nur so sollen die Spenden künftig abgesetzt werden können.

Eine der vielen Schwierigkeiten dabei ist, dass auf diesem Weg nur Absetzbeträge von Lohnsteuerpflichtigen geltend gemacht werden können. NGOs wissen aber im Regelfall nicht, welcher Art von Erwerbstätigkeit ihre Spender nachgehen und ob sie nicht doch einkommenssteuer- oder gar nicht steuerpflichtig sind. Es besteht die Gefahr, dass in der Praxis jede Menge Spendendaten von Personen an den Staat übermittelt werden, für die das unnütz ist oder die das gar nicht wollen.

Da eine positive Auswirkung der Steuergeschenke an Spender auf das Spendenvolumen bislang nicht nachgewiesen ist, ist m. E. anzuraten, falls der Gesetzesvorschlag so kommt, auf die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden zu verzichten. Damit erspart sich die NGO einen erheblichen administrativen Aufwand und läuft zudem nicht in Gefahr, dass Spender wegen Datenschutzbedenken ihre Zuwendungen einstellen.

Thomas Fontanari

19.9.2014: Tariferhöhung bei der Post

Wie die Post diese Woche mitgeteilt hat, wird sie per 1. März 2015 einige ihrer Tarife anheben.

Mit Briefmarke vollfrankiert wird der Standardbrief (bis inkl. 20g) nunmehr 68 Cent statt bisher 62 Cent kosten. "Standard Plus" (bis inkl. 50g) wird das Porto auf einen Euro statt bisher 90 Cent kommen.

Angehoben werden die Preise auch beim Produkt "Info.Mail", der früheren Massensendung. Beim Produkt "Info.Mail Classic" wird der Brief bis 20g nunmehr 32 statt bisher 29 Cent kosten. Entsprechende Preissteigerungen finden sich auch bei den verschiedenen Tarifstufen des "Info.Mail classic" bis 50g.

Nicht erhöht wird das Porto bei dem für Zeitungen und Fundraisingpost offenstehenden vergünstigten Produkt "Sponsoring.Post".

Thomas Fontanari

1.8.2014: SEPA Umstellung abgeschlossen

Die SEPA-Umstellung ist mit heutigem Tag abgeschlossen. Ab sofort kann nur mehr mit "IBAN dem Schrecklichen" und ins Ausland zusätzlich mit BIC überwiesen werden. Überweisungen mit Kontonummer und Bankleitzahl werden nicht mehr angenommen. Auslandsüberweisungen innerhalb des SEPA Raumes sind zu den Inlandsgebühren durchzuführen.

Kaum Erleichterungen bringt SEPA im Zahlungsverkehr mit der Schweiz und Monaco. Beide sind Mitglied von SEPA, aber nicht des EWR. Es gilt daher nicht die EU Gebührenverordnung. Die Banken können weiter Auslandszahlungsverkehrsspesen verrechnen, auch wenn es sich um eine SEPA Überweisung in der Währung Euro handelt. Trotzdem ist es ratsam, Schweizer Förderern eine SEPA Überweisung in Euro nahezulegen, da sonst zusätzliche Wechselkursspesen anfallen. Der Zahlungsverkehr mit der Schweiz kann zudem länger als bis zum im SEPA-Raum ansonsten vorgeschriebenen nächsten Werktag dauern.

Thomas Fontanari

1.7.2013: "Klasse statt Masse" in Version 2 (2. Auflage) online

Mein Qualitäts-Fundraising Buch "Klasse statt Masse" ist ab sofort in Version 2 bei amazon online. Ich danke allen Käufern und Unterstützern.

Thomas Fontanari

3.10.2012: "Klasse statt Masse. Das Qualitäts-Direct-Mail-Fundraising-Handbuch"

Ich habe kürzlich über amazons "Kindle Direct Publishing" mein erstes Buch herausgegeben, das von meinem spezfischen Zugang zum Fundraising handelt:


Titel: Klasse statt Masse. Das Qualitäts-Direct-Mail-Fundraising-Handbuch
Format: E-Book
Preis: 3,99 Euro
ASIN: B009C7564C


Zum Lesen eines amazon E-Books ist nicht unbedingt ein Kindle Lesegerät erforderlich. Der Text kann auf allen möglichen Bildschirmgeräten (PC, MAC, iPad etc.) mit Hilfe der jeweiligen sog. "Kindle Lese-Apps" angezeigt werden.

Thomas Fontanari

21.6.2012: "Giving in Austria"

Der typische Spender ist alt, weiblich und religiös. Trotzdem zeichnen diese Spenderinnen nicht für den Großteil des Spendenvolumens verantwortlich. Zu diesem Schluß kommt die letzten Monat veröffentlichte aufschlußreiche Studie "Giving in Austria. Einflußfaktoren auf das Spendenverhalten der österreichischen Bevölkerung" von Michaela Neumayr und Christian Schober. Wenn die oben beschriebene Personengruppe auch die meisten Spendenakte setzt, so sind alte, gut ausgebildete Personen beiderlei Geschlechts mit hohem Einkommen für den Großteil des finanziellen Spendenvolumens verantwortlich.

Auch sonst ist die Studie vom in meiner alltäglichen Arbeit und hier auf der Website beackerten Gegensatz zwischen der Häufigkeit der Spendenhandlung einerseits und der Durchschnittsspende bzw. dem absoluten finanziellen Volumen anderseits durchsetzt. So wird u.a. festgestellt, dass in den letzten Jahren das Spendenvolumen kontinuierlich steigt, während die Anzahl der Spenden sinkt. Weniger Menschen geben also je für sich und in Summe mehr. Eine beredte Bestätigung des von mir eingeschlagenen Wegs des Qualitäts-Direct-Mail-Fundraising.

Was die Häufigkeit der Transfers betrifft, so führen Sammlung im Gottesdienst, Erlagschein (künftig: Zahlungsanweisung) sowie Haussammlung an der Wohnungstür praktisch gleichauf die Liste an. Alle anderen Transfermethoden folgen abgeschlagen, Telefonspenden sind selten und Internet sowie SMS werden sogar so wenig häufig genutzt, dass sie statistisch gar nicht greifbar sind. Seriöserweise sollte nach Veröffentlichung dieser Ergebnisse die Bewerbung dieser drei vermeintlich modernen Kanäle eigentlich eingestellt werden.

Was die Gegenüberstellung von Transfermethode und erzieltem Spendenvolumen betrifft, so sieht die Reihung anders aus. Auf Dauer- bzw. Abbuchungsaufträge entfällt mehr als ein Viertel , was die von mir bisher geäußerte Kritik an diesem mir aus verschiedenen Gründen unsympathischen Kanal leider in Frage stellt. Erlagscheine stellen knapp folgend ebenfalls mehr als ein Viertel des Spendenvolumens. Mit jeweils guten 10% schlagen Sammlung im Gottesdienst sowie Haussammlung zu Buche und knapp 7% gehen auf Benefizveranstaltungen zurück. Alle anderen Kanäle rangieren unter "Ferner liefen", Telefon, Internet und SMS sind auch was das Volumen betrifft völlig bedeutungslos. Mit dem hohen Volumen korrelierend sorgen die Dauer- bzw. Abbuchungsaufträge auch für die höchste Durchschnittszuwendung pro Jahr. Als über die Jahre stabilste Kanäle machen die Forscher Gottesdienst, Haussammlung und Erlagscheine aus.

Was die Spendenzwecke betrifft, so wiederholt sich der oben herausgearbeitete Gegensatz. Am häufigsten gespendet wird für die Kirche und die Feuerwehr. Am meisten Geld fließt aber in dieser Reihenfolge der Katastrophenhilfe, der Kirche und Kindern zu. Bei den Spendezwecken ist das Bild aber ausgeglichener als bei den anderen Analysen, diese drei erfolgreichsten Spendezwecke können nämlich lediglich 15, 13 und 11% auf sich ziehen und lassen anderen Anliegen so genügend Raum.

Im Bereich der steuerlichen Absetzbarkeit kann die Frage nach deren Nutzen, insbesondere im Gefolge der Ausweitung im Jahr 2009, von den Autoren nicht beantwortet werden, was meine Zweifel am Sinn dieser Maßnahme noch verstärkt.

Abschließend wird die bereits aus vom Linzer Public Opinion Institut publizierten Analysen bekannte hohe Korrelation zwischen Bekanntheitsgrad und Spendenbereitschaft bestätigt.

Thomas Fontanari

29.5.2012: Spendenabsetzbarkeit

Aus gegebenem Anlaß nachfolgend eine Zusammenfassung der dzt. gültigen Regelung zur steuerlichen Absetzbarkeit von Spenden.

Grundsätzlich ohne gesonderten Bescheid steuerlich absetzbar sind wie bisher Spenden an Organisationen auf einer taxativ aufzählenden Liste, welche Forschung bzw. Erwachsenenbildung dienen oder aus sonstigen Gründen gelistet sind. In die erste Kategorie fallen z.B. die Akademie der Wissenschaften, in die zweite die Freiwilligen Feuerwehren.

Weiters sind Spenden absetzbar, wenn sie an Organisationen erfolgen, die durch Bescheid spendenbegünstigt sind. In den Genuss der Spendenbegünstigungen können diese gelangen, wenn sie:

 

  • wissenschaftliche Zwecke verfolgen,
  • mildtätig sind,
  • Katastrophen- bzw. Entwicklungshilfe leisten,
  • Umwelt- bzw. Natur- oder Artenschutz betreiben oder
  • Tierheime unterhalten.

 

Begünstigte Organisationen müssen weiters den begünstigten Zweck "... im Wesentlichen (= zumindest 75% der Gesamtressourcen) ..." und rechtsgrundlagenmäßig ausschließlich verfolgen. Damit sind z.B. i.w.S. politisch ausgerichtete Initiativen üblicherweise von der Spendenbegünstigung ausgeschlossen.

Sind die Voraussetzungen gegeben, erfolgt ein sog. "Spendenbegünstigungsbescheid" und die Organisation wird auf der Website des Finanzministeriums in die Liste der über Bescheid begünstigten Spendenempfänger aufgenommen.

Thomas Fontanari


Firmenbuchnummer: 211713v, HG Wien, Direktwerbe- und Adressenunternehmen sowie Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation, eingeschränkt auf die Ausübung der Funktion des externen Datenschutzbeauftragten
Bankverbindung: Sparkasse Dornbirn, BIC: DOSPAT2DXXX, IBAN: AT542060203000019624
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